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Bürgerinformationen


BIS - Bürgerinformationssystem

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  • Heimatdialog.Grenznah - Umfrage

    Niederbayern, die Oberpfalz und Oberfranken sind durch ihre Lage an der tschechischen Grenze zentrale Schnittstellen im Herzen Europas. Sie sind nicht nur bedeutende Infrastrukturachsen für Wirtschaft und Verkehr, sondern bieten ihren Bewohnerinnen und Bewohnern zugleich einzigartige Natur- und Kulturräume. Die Regionen entlang der tschechischen Grenze zeichnen sich durch großes Potenzial und engagierte Menschen aus.

    Mit dem „Heimatdialog.Grenznah – Lebensqualität und Chancen im bayerischen Grenzraum zu Tschechien“ richtet das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat den Blick gezielt auf diese drei Regierungsbezirke und setzt nach dem „Zukunftsdialog Heimat.Bayern“ und „Heimatdialog.Bayern“ die Reihe der Bürgerdialoge fort.

    Der „Heimatdialog.Grenznah“ lädt die Bürgerinnen und Bürger Niederbayerns, der Oberpfalz und Oberfrankens ein, ihre persönliche Perspektive einzubringen:

    Wie wird die Lebensqualität vor Ort wahrgenommen?

    Ist die Nähe zu Tschechien im Alltag spürbar?

    Welche Ideen gibt es zur Stärkung des Grenzraums?

    Ziel des Dialogs ist es, neue Impulse für die Region zu gewinnen, das Heimatbewusstsein zu stärken und die gute Nachbarschaft zu Tschechien weiter auszubauen.

    Der Bürgerdialog besteht aus zwei Bausteinen:

    Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren aus Niederbayern, der Oberpfalz und Oberfranken haben ab 15. Juni bis einschließlich 31. Juli 2026 die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Online-Umfrage unter www.heimatdialog.bayern/grenznah/umfrage einzubringen.

    Im Anschluss werden die in der Umfrage aufgeworfenen Fragen in drei regionalen Bürgerdialogen vor Ort weiter vertieft und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen zur Stärkung der Region diskutiert (für den Raum Erbendorf am 29. Oktober 2026 im

    Egerland-Kulturhaus, Fikentscherstraße 24, 95615 Marktredwitz

    Weitere Informationen:

    https://umfragen.bayern.de/limesurvey/index.php/735289?lang=de

  • Austausch der Wasserzähler

    STADT ERBENDORF

    ALLGEMEINE INFORMATION:

    AUSTAUSCH DER WASSERZÄHLER

    Ab Januar 2025 stehen in der Stadt Erbendorf und den Ortsteilen Zählerwechsel an. Die nach dem Eichgesetz abgelaufenen Wasserzähler werden gegen moderne Funk-Zähler getauscht.

    Wenn Ihr Zähler in diesem Jahr gewechselt werden muss, besucht Sie einer unserer Mitarbeiter der Wasserversorgung oder einer beauftragten Installateur-Fima persönlich. Falls er Sie nicht antrifft oder der Zeitpunkt ungünstig ist, hinterlässt er einen Handzettel. Anschließend können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Wichtig ist für unsere Mitarbeiter, dass der Zugang zur Wasserzähleranlage hindernisfrei erfolgen kann. Die Dauer des Zählerwechsels und die damit verbundenen Versorgungsunterbrechungen beanspruchen rund 15 bis 30 Minuten. Die Dauer kann sich aber je nach Zugangsmöglichkeiten, der Art des Zählers und anderen technischen Gegebenheiten auch verlängern.

    Alle Mitarbeiter der Stadt Erbendorf bzw. von uns beauftragte Firmen können sich ausweisen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall im Rathaus unter der Telefon-Nr. 09682/9210-0 nach.

    Die Zähleruhren selbst sind Eigentum der Stadt Erbendorf. Die neuen Ultraschall-Wasserzähler haben mit 12 Jahren eine deutlich längere Einsatzzeit und bieten gegenüber den herkömmlichen, mechanischen Zählern viele Vorteile. Lesen Sie dazu bitte die Informationen zum Einbau und zur Verwendung von elektronischen Wasserzählern sowie die Bedienungsanleitung. Beides steht als Download unter www.erbendorf.de zur Verfügung.

    Für den Einbau der neuen Zählergeneration ist ein Wasserzählerbügel zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie vorab unbedingt, ob ein solcher Bügel bereits in Ihrer Anlage verbaut ist oder beauftragen Sie rechtzeitig vorher bei einem anerkannten Installateurbetrieb die Installation.

    >>INFOS ZUM WASSERZÄHLERAUSTAUSCH GRÖTSCHENREUTH

    >>INFORMATION ZUM EINBAU UND ZUR VERWENDUNG ELEKTRONISCHER WASSERZÄHLER

    >>BEDIENUNGSANLEITUNG

  • Beratungstermine Sozialverwaltung Bezirk

    Beratungs- und Informationsstunden

    der Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz

    zu Hilfen für Pflegebedürftige und

    Menschen mit Behinderung

    im 2. Halbjahr 2026

    Die persönlichen Beratungen im Rahmen der Service- und Beratungstage des Be-zirks Oberpfalz finden statt im Landratsamt Tirschenreuth, Mähringer Str. 7, Amts-gebäude 1A, am

    15. Juli

    12. August

    07. Oktober

    04. November

    02. Dezember

    jeweils von 09.00 bis 14.00 Uhr (Änderungen vorbehalten).

    Ergänzend zu den Vor-Ort-Terminen werden die telefonischen Beratungen auch weiterhin angeboten.

    Angeboten werden neutrale und kostenlose Erstberatungen zu Fragen zur

    •  Hilfe zur Pflege + Ambulanten Hilfe zur Pflege
    •  Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    •  Antragstellung
    •  Unterhaltspflicht (allgemeines)

    Um Terminvereinbarung vorab wird gebeten unter den Telefonnummern 0941/9100-2114 (Herrn Gauglitz, Berater) oder 0941/9100-2152 (Terminkoordination) oder per E-Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de.

  • Wichtiger Hinweis für Hundebesitzer

    Die Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab weist darauf hin, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Ungereimtheiten auf Grund der neu angebrachten Beschilderungen (Anleinpflicht) im Gemeindebereich Krummennaab (speziell im Bereich entlang des Fichtelnaabrad-und Steinwaldradweges sowie das Gebiet bei Kühlenmorgen, Waffenhammer, Bayrischhof, Ziegelhütte und Schmierofen) gekommen ist.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die von der Gemeinde Krummennaab erlassene Hundehaltungsverordnung nach Art. 18 Abs. 1 des

    LStVG ist auch ohne eine zusätzliche Beschilderung wirksam und verbindlich ist!

    Daher ist die Gemeinde Krummennaab nun zu dem Entschluss gekommen, auf die Beschilderungen

    zur aktuellen Hundehaltungsverordnung gänzlich zu verzichten, um etwaige Verwirrungen zu vermeiden.

    Die Hundehaltungsverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Krummennaab unter

    https://krummennaab.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/12/Hundehalteverordnung.pdf oder im Rathaus

    Krummennaab eingesehen werden.

    Die Beschilderungen zur Benutzungssatzung Bürgerpark und zur Benutzungssatzung Liege-und

    Freizeitbereich Erlenweiher bleiben hiervon unberührt.

    Inhalt des Informationsschreibens der Gemeinde Krummennaab HIER.

  • Hinweis zur Gartenbewässerung

    Die Stadt Erbendorf weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass für Wasser, das für die Gartenbewässerung usw. aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird, auch eine entsprechende Abwassergebühr zu leisten ist.

    Es ist explizit ausgeschlossen, hierfür eine Ermäßigung von der Abwassergebühr zu erhalten (§ 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erbendorf). Auch ein zweiter Wasserzähler auf dem Grundstück ändert daran nichts.

    Vielmehr ist darauf hinzuwirken, Trinkwasser zu sparen und für solche Zwecke z.B. Regenwasser zu nutzen.“

  • Abholung von Müllsäcken im Rathaus

    Die Abholung von Restmüllsäcken, Windelsäcken und Gelben Säcken erfolgt im Zimmer Nr. 204 (Stadtkasse).

Aktuelle Termine

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr